Abrechnung
Tierarztpraxis Launhardt
Datenschutz
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Diese ist für alle Tierärzte rechtlich bindend und beinhaltet Netto-Preise ! Die erbrachten Leistungen sind nach jedem Besuch sofort mittels Bar- oder EC-Zahlung zu begleichen . Es erfolgt keine Bezahlung auf Rechnung. Für verspätete Terminabsagen /nicht Absagen vereinbarter OP- &Sprechstundentermine behalten wir uns vor eine Aufwandsentschädigung abzurechen. Abrechnung im Notdienst Der Notdienst wird nach Notdienstarif (bis zum 4fachen-Satz) zzgl. Notdienstgebühr von Netto 50,- € je Besuch abgerechnet. Termine die im Notdienst vereinbart werden sind verbindlich, d. h. wir berechnen einen Zeitaufwand (GOT § 7 Zeitgebühr) zuzüglich der Notdienstgebühr in Höhe von 59,50 €, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen, bzw. rechtzeitig verlegen/absagen und der/die diensthabende Tierarzt/-ärztin vergeblich wartet. Notdienst ist definiert als, der Zeitraum tägl. von 18:00Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetag Wochenende: Freitag 18:00Uhr bis Montagmorgen 8:00 Uhr gesetzlichen Feiertagen von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr im prinzip alles was außerhalb der regul. sprechstunde kommt, aber auch Fälle den den geregelten Ablauf „über den Haufen“ schmeißen. Wichtig!! Bei uns gilt dies nicht für die Sprechstunde am Mittwochabend (bis 19Uhr) Es wird sonst alles als Notdienst abgerechnet was - außerhalb der regulären Sprechzeiten stattfindet - den normalen Praxisablauf erheblich stört
Feldstr. 2 - 35112 Fronhausen/Lahn Tel. 06426 92063
Terminsprechstunde nur nach telefonischer Anmeldung!! Mo - Fr 10:00 - 12:00 Uhr Mo, Fr 15:30 - 18:00 Uhr Mi 15:30 - 19:00